In welchem Bereich des Pfalzklinikums möchten Sie Ihren BFD ableisten?*
Betreuung und Pflege von erwachsenen Patientinnen und Patienten (in Klingenmünster, Kaiserslautern, Rockenhausen möglich)
Betreuung von Kindern und Jugendlichen (in Klingenmünster, Speyer, Kaiserslautern und Pirmasens möglich - Mindestalter 18 Jahre)
Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner (in Klingenmünster, Dahn, Rodalben, Pirmasens, Maikammer, Speyer, Bellheim und Wörth möglich)
Therapeutische Dienste (Ergotherapie u.ä. - in Klingenmünster möglich)
An welchem unserer Standorte möchten Sie Ihren BFD ableisten?*
Klingenmünster
Kaiserslautern
Rockenhausen
Dahn
Rodalben
Pirmasens
Maikammer
Bellheim
Speyer
Wörth
Das Masernschutzgesetz regelt, dass Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig und nach dem 31.12.1970 geboren sind, einen Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Um diese Voraussetzung einer Beschäftigung prüfen zu können, bitten wir Sie, eine der folgenden Antworten auszuwählen:*
Ich bin vor dem 01.01.1971 geboren und muss den Masernimpfschutz deshalb nicht nachweisen.
Ich bin nach dem 31.12.1970 geboren. Ich kann zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.
Ich bin nach dem 31.12.1970 geboren und habe ein ärztliches Zeugnis darüber, dass ich auf aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
Ich bin nach dem 31.12.1970 geboren. Einen Impf- oder Immunitätsnachweis gegen Masern kann ich derzeit nicht erbringen, bin aber bereit, mich vor einer Tätigkeitsaufnahme impfen zu lassen.
Auf mich trifft keine der anderen Aussagen zu.